In seinem Urteil vom 10. September 2019 (SU180044-O; abrufbar unter: http://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/SU180044-O1.pdf) setzte sich das Obergericht des Kantons Zürich mit dem Umfang des Vorsatzes hinsichtlich einer Straftat nach Art. 56 Abs 1 lit. a und c SBG auseinander.
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