Aufsatz von Cassani zu u.a. Art. 14 VStrR
Der in der neusten Ausgabe der ZStrR (Evolutions législatives récentes en matière de droit pénal économique: blanchiment d’argent et corruption privée, 136. Band, 2/2018, S. 179 ff.) erschienene lesenswerte Artikel von Ursula Cassani verschafft einen guten Überblick über die neuen Entwicklungen im Wirtschaftsstrafrecht, wobei insbesondere Änderungen im Bereich der Geldwäschereibekämpfung sowie die Einführung der Privatbestechung eingehender abgehandelt werden. Erwähnenswert im Kontext des Anti-Geldwäschereidispositivs im Zusammenhang mit dem Verwaltungsstrafrecht ist die Erweiterung von Art. 14 Abs. 4 VStrR, welcher neuerdings über den Zollschmuggel hinaus als umfassende Vortat bei indirekten Steuern konzipiert ist. Die Autorin hebt diesbezüglich wichtige Anwendungsschwierigkeiten hervor. So sind etwa in Bezug auf die Arglist, welche analog zu Art. 146 StGB auch bei Art. 14 Abs. 4 VStrR zur Anwendung gelangt, und der besonderen gesetzlichen Pflicht zur wahrheitsgetreuen Deklarierung gegenüber den Fiskalbehörden Inkonsistenzen vorprogrammiert. Ebenfalls noch unbestimmt sind zudem die Begriffe des „unrechtmässigen Vorteils in besonders erheblichen Umfang“ sowie die „besonders erhebliche Schädigung des Vermögens oder anderer Rechte“. Es wird Aufgabe der Rechtsprechung sein, diesen Konzepten klare Konturen zu verleihen.
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