Doris Hutzler hat es wieder gemacht!
Nachdem sie die "Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Compliance Officers - it’s happening!" in Zusammenhang mit Strafuntersuchungen des EFD (Strafrechtsdienst) wegen Meldepflichtverletzungen nach Art. 37 GwG bereits umfangreich analysiert hat (der unbedingt lesenswerte Beitrag anlässlich der 14. Tagung zum Wirtschaftsstrafrecht - ein klares highlight - ist noch immer im dazugehörigen Tagungsband, ab S. 13 ff., gratis abrufbar: https://eizpublishing.ch/wp-content/uploads/2025/06/Finanzmarkt-und-Strafrecht-Digital-V1_00-20240228.pdf#page13) kommt nun ein weiterer Beitrag mit aktualisierten Zahlen, welche die Autorin an der Schweizerischen Bankrechtstagung am 11. März 2025 präsentierte: "EFD-Verurteilungen wegen Meldepflichtverletzung: Verantwortlichkeit in der Praxis" kann zudem in der SZW 3/2025, S. 278 ff., nachgelesen werden. Hier stellt Doris im ersten Teil ihrer Ausführungen zunächst den Ablauf eines vom EFD geführten Verwaltungsstrafverfahrens dar um dann die Strafnorm der Meldepflichtverletzung (sehr praxisnah) zu erläutern. Im zweiten Teil des Aufsatzes geht die Autorin dann auf die Zurechnungspraxis des EFD ein, wobei zwischen Mitarbeitenden ohne leitende Funktion, Complinace, Geschäftsleitung und Geschäftsbetrieb unterschieden wird. Die Lektüre lohnt sich sehr!
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