Entscheidungen der Swissmedic in Verwaltungsstrafverfahren (III. und IV.)
Die Abteilung Strafrecht der Swissmedic berichtet vierteljährlich über die von ihr erlassenen Entscheidungen in (heilmittelrechtlichen) Verwaltungsstrafverfahren - eine stets spannende Sache. Dieses Mal über die Entscheide von Mai 2025 bis Ende Juli 2025 (III.) und von August 2025 bis Ende Oktober 2025 (IV.).
Dabei ging die Zahl der Verfahrensabschlüsse rasant nach oben. Waren es in beiden Vorberichten zusammen noch 26 Erledigungen (14 und 12) waren es in diesen beiden Berichten zusammen 48 Entscheidungen (III.: 21 und IV.: 27). Dabei betrifft der weitaus grösste Teil - wie üblich - die Einfuhr nicht zugelassener Erektionsförderer (Sildenafil, Tadalafil). Insgesamt wurden in 48 Verfahren fünfmal Geldstrafen (die höchste 80 Tagessätze, alle mit Verbindungsbussen) und 37 Mal Bussen verhängt, es gab nur 6 Einstellungen und eine Ersatzeinziehung (über CHF 65'000.--). Im Rahmen der Bussen wurden zwei Unternehmen stellvertretend gebüsst (Art. 89 HMG): einerseits wegen Inverkehrbringens noch nicht konformen Medizinprodukten (III.; Busse 5'000.--), andererseits wegen der Verletzung der Meldepflicht Art. 59, Art. 87 Abs. 1 lit. c, Art. 90 Abs. 1 (IV.; Busse 4'000.--).
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