Entscheidungen von Swissmedic in Verwaltungsstrafverfahren
Ein Traum wurde wahr - ich wurde (endlich) in den Verteiler der Abteilung Strafrecht der Swissmedic aufgenommen, in welchem vierteljährlich über Entscheidungen von Swissmedic in (heilmittelrechtlichen) Verwaltungsstrafverfahren berichtet wird. Dieses Mal über die Entscheide von November 2024 bis Ende Januar 2025:
In dieser Zeit ergingen 14 Entscheide, ausschliesslich Verurteilungen, eine Einstellung gab es nicht. Diese werden in der 5-seitigen Übersicht stichwortartig und anonymisiert dargestellt. Von den 14 Entscheiden sind mittlerweile 12 rechtskräftig. 11 davon waren Strafbescheide im abgekürzten Verfahren nach Art. 65 VStrR (weitaus am meisten, nämlich 9, wegen der Illegalen Einfuhr von Erektionsförderern), 3 Strafverfügungen, in welchen Geldstrafen ausgefällt wurde (in einer auch eine Ersatzforderung gegen die jur. Person in Höhe von CHF 115'600.--). Zwei dieser drei Strafverfügungen sind an das zuständige Gericht weitergezogen worden, was zeigt, dass der (mit der Geldstrafe einhergehende) Strafregistereintrag besonders unerwünscht ist. Natürlich, denn er kann zum Verlust der Stellung als fachtechnisch verantwortliche Person führen (hierzu, noch immer zu weitgehend: Meier, Die fachtechnisch verantwortliche Person im Verwaltungsstrafverfahren von Swissmedic, sui generis 2017, S. 13 ff. [hier abrufbar: https://sui-generis.ch/article/view/sg.30/333]).
Insgesamt eine spannende Sache, danke Swissmedic!
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