Der Geschäftsbericht der FINMA für das Jahr 2018 ist erschienen (abrufbar unter: https://www.finma.ch/de/dokumentation/finma-publikationen/geschaeftsberichte/). Der - wie immer sehr umfangreiche - Bericht erhält auch einige Ausführungen, die verwaltungsstrafrechtlich relevant sind. So ging die Zahl der Strafanzeigen (an das EFD) wegen strafbarer Verletzung des GwG von siebzehn (im Jahre 2017) auf zwölf zurück (S. 81 Geschäftsbericht), obwohl die Enforcementabklärungen zum Thema Geldwäschereibekämpfung massiv zunahmen (von 187 im Jahre 2017 auf 241 im Jahre 2018). Weitere Strafanzeigen gab es offenbar auch wegen unzulässiger Verwendung des Bankbegriffs.
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