Das Verwaltungsstrafrecht und die Zahl der für die Untersuchung zuständigen Bundesbehörden weitet sich immer mehr aus. So führt der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr ÜPF seit dem Jahre 2018 ebenfalls Verwaltungsstrafverfahren. Wegen Übertretungen nach Art. 39 des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) darf er dabei Bussen bis CHF 100'000.-- aussprechen. In seinem (ersten) Jahresbericht stellt der Dienst seine verwaltungsstrafrechtliche Tätigkeit kurz dar, inkl. eines Interviews mit seiner Untersuchungsleiterin, Frau Roberta Arnold. Abrufbar ist dies unter (dort S. 14 f.): https://www.li.admin.ch/sites/default/files/2019-08/Deutsch.pdf (deutsch) und https://www.li.admin.ch/sites/default/files/2019-08/Franz.pdf (französisch)
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