Kaum ein anderes Gesetz stand in den letzten zwölf Monaten so im Interesse der Öffentlichkeit wie das Embargogesetz. Die Zahl der vom SECO geführten Verwaltungsstrafverfahren dürfte sich durch die Schaffung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (kurz: Ukraine-Verordnung) sowie die Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus (kurz: Belarus-Verordnung) multipliziert haben, denn beide erklären die Strafnormen des Embargogesetzes (Art. 9 und 10 EmbG) für anwendbar (vgl. Art. 32 Ukraine-Verordnung sowie Art. 28 Belarus-Verordnung). Nun gibt es - von Andrea Marco Steingruber - endlich eine (Kurz-)Kommentierung sämtlicher Normen des Embargogesetzes, welche bei DIKE erschienen und hier bestellbar ist: https://www.dike.ch/steingruber-embargogesetz
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