Aufsatz von Meier zur fachtechnisch verantwortlichen Person in Verwaltungsstrafverfahren der Swissmedic
The best things in life are free - zumindest für den Aufsatz von Ines Meier zur in Pharmaunternehmen tätigen fachtechnisch verantwortlichen Person und deren Stellung im Verwaltungsstrafverfahren trifft dies uneingeschränkt zu. Er ist einerseits sehr lesenswert und dabei auch noch umsonst bei der (auch sonst absolut empfehlenswerten) online-Zeitschrift sui generis (1/2017, S. 13 ff.; abrufbar unter: http://sui-generis.ch/article/view/sg.30) erhältlich.
Meier, Untersuchungsleiterin in der Abteilung Strafrecht des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic, führt zunächst in die Tätigkeit der Swissmedic und in deren Strafverfolgung im Heilmittelbereich ein. Hiernach setzt sie sich ausführlich mit der fachtechnisch verantwortlichen Person auseinander, welche jedem bewilligungspflichtigen Pharmaunternehmen zur Verfügung stehen muss (Art. 3 Abs. 1 lit. c AMBV und Art. 5 ABMV). Auf dieser Grundlage wird dann die Brücke zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit der sehr exponierten fachtechnisch verantwortlichen Person geschlagen, wobei - anhand von Beispielfällen - sehr anschaulich zwischen Handlungsdelikt, Unterlassungsdelikt und, zu Recht am ausführlichsten, Geschäftsherrenhaftung (Art. 6 Abs. 2 und 3 VStrR) unterschieden wird. All das ist nicht nur praxisnah, sondern auch dogmatisch fundiert und deswegen unbedingt lesenswert - auch wenn das abschliessende Fazit aus Verteidigersicht ein wenig zu pessimistisch geraten ist. Denn hofffentlich ist es für die Abwendung einer Verurteilung durch Swissmedic nicht bereits bei der ersten Einvernahme zu spät.
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