Am 22. Juni 2017 hat die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) ihren Jahresbericht 2016 veröffentlicht. Dieser enthält auch Informationen zur Strafverfolgungspraxis (S. 21 f.) und ist hier abrufbar: https://www.esbk.admin.ch/dam/data/esbk/publiservice/jb/jahresbericht_2016-d.pdf
Einige Zahlen:
- im Jahre 2016 wurden 162 neue Strafverfahren von der ESBK eröffnet;
- im Jahr 2016 wurden Bussen im Gesamtbetrag von knapp 1.8 Mio Franken ausgesprochen, siebenmal mehr als noch im Jahr 2015;
- auch die Zahl der Ersatzforderungen (Art. 57 SBG i.V.m. Art. 2 VStrR i.V.m. Art. 71 StGB) ist mit 1'353'073.-- Franken im Jahre 2016 mehr als achtmal so hoch wie im Vorjahr (157'561.-- Franken).
Letzteres hat mit Sicherheit mit der vermehrten Anwendung von selbstständigen Einziehungsverfahren (Art. 66 VStrR) zu tun. Deren konkrete Durchführung erscheint rechtlich zumindest dann nicht unproblematisch, wenn die Einziehung auch in einem vorangegangenen Strafverfahren hätte verfügt werden können (bzw. werden müssen).
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