Tätigkeitsbericht ESTV 2017
Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat ihren Tätigkeitsbericht 2017 publiziert (abrufbar unter: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/52390.pdf). In verwaltungsstrafrechtlicher Hinsicht sind dabei die folgenden Zahlen interessant:
Der MWST-Strafrechtsdienst hat 134 Bussen im Gesamtbetrag von CHF 630'556.-- und 53 Leistungsverfügungen über insg. CHF 2'826'420.-- ausgefällt.
Im Bereich der Verrechungssteuer ist die Anzahl der neu eröffneten Strafverfahren, in welchen Zwangsmassnahmen angewendet wurden, gegenüber dem Vorjahr angestiegen (von 8 auf 14). Dagegen blieb die Zahl der Strafverfahren ohne Zwangsmassnahmen auf gleichem Niveau, nämlich bei ca. 200. Allerdings gibt es hier nun deutliche Unterschiede, ob wegen Verrechnungssteuerhinterziehung (Art. 61 VStrR) oder Verrechnungssteuergefährdung (Art. 62 VStrR) eröffnet wurde. Stark zurück gingen die Erledigungszahlen (von ca. 210 im Jahre 2016 auf ca. 150 erledigte Verfahren im Jahre 2017), was aber ganz offfenbar keinen Einfluss auf die Höhe der ausgefällten Bussen und Nachsteuern hat. Denn diese stiegen um mehr als das Zehnfache von CHF 10.1 Mio. auf nunmehr CHF 102.5 Mio.
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