Aufsatz von Garbarski/Rutschmann zu Art. 53 StGB (i.V.m. Art. 2 VStrR)
Hurra. Endlich wieder eine Veröffentlichung, welche auch für das Verwaltungsstrafverfahren von Bedeutung ist. Und noch dazu von grosser Bedeutung. Andrew Garbarski und Jonathan Rutschmann befassen sich in "La réparation selon l'article 53 du Code pénal: justice de cabinet ou disposition providentielle?" in ZStrR 2016, S. 171 – 195 ausführlich mit Art. 53 StGB, dessen Entstehungsgeschichte und seinen Voraussetzungen. Hinsichtlich dem Verwaltungsstrafverfahren stellen die Autoren dar, dass Art. 53 StGB über Art. 2 VStrR auch hier Anwendung findet. Insbesondere spreche hierfür auch, was absolut zutreffend ist, dass hier gar keine Geschädigteninteressen verletzt sind. Und dass dem Opportunitätsprinzip auch im Verwaltungsstrafverfahren Bedeutung zukommt.
Für die Verteidigung im Verwaltungsstrafverfahren sind diese Überlegungen wichtig und sollten in die Verteidigungsstrategie mit einbezogen werden. Die Anwendung von Art. 53 StGB dient - auch wenn dies von Seiten der Bundesverwaltung teilweise nicht so gesehen wird - aber nicht nur dem Beschuldigten, sondern auch den Untersuchungsbehörden. Über all dies wurde im Rahmen der Tagung "Das Verwaltungsstrafrecht im Wandel" der Staatsanwaltakademie Luzern im Juni 2016 intensiv diskutiert - ein Tagungsband folgt 2017.
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