Totalrevision des VStrR - Die ersten Stellungnahmen
Die Vernehmlassung zur Totalrevision des VStrR lief bis zum 10. Mai 2024. Nachfolgend eine erste Auswahl der (überwiegend ablehnenden) Stellungnahmen.
Die Stellungnahme des Schweizerischen Anwaltsverbands SAV-FSA (ablehnend) ist hier abrufbar:
Die Stellungnahme von ecnonomiesuisse (ablehnend) ist hier abrufbar:
Die Stellungnahme der Schweizerischen Staatsanwaltschaftskonferenz SSK/CPS (mit Vorbehalten zustimmend) ist hier abrufbar:
https://www.ssk-cmp.ch/sites/default/files/vernehmlassungen/20240403_Stellungnahme%20SSK%20VStrG.pdf
Die Stellungnahme des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Luzern (negativ bzg. Einsatz kantonaler ZMG, vgl. Art. 34 lit. a, Art. 43 und 44 VE VStrR) ist hier abrufbar:
Die Stellungnahme des Insituts für Strafrecht und Kriminologie der Universität Bern zu Art. 7 VE-VStrR ist hier abrufbar:
Weitere Stellungnahme werden zeitnah verlinked.
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