Die Autoren geben in der Schweizerischen Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzmarktrecht 2016, S. 592ff., einen kurzen Überblick über all jene Verhaltensweisen, die im Bereich des Finanzmarktrechts derzeit strafrechtlich verboten sind. Dazu gehören, neben Delikten des Kernstrafrechts und den nun im Finanzmarktstrukturgesetz (FinFrag) geregelten Ausnützens von Insiderinformationen und Kursmanipulation, insbesondere die Art. 44 ff. des Finanzmarkaufsichtsgesetzes, welche dem Verwaltungsstrafrecht zuzurechnen sind. Vertiefte Hinweise zu diesen Normen finden sich im Übrigen in der Kommentierung von Wolfgang Wohlers im Basler Kommentar zum FINMAG, dessen dritte Auflage im Herbst erscheinen soll. Und zu den neuen Strafbestimmungen des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes, namentlich zu Art. 151 FinFraG, nach wie vor sehr lesenswert der Aufsatz von Rolf Watter in Finanzmarkt ausser Kontrolle? Selbstregulierung - Aufsichtsrecht - Strafrecht (Hrsg.: Ackermann/Wohlers), 2009, S. 165 ff. (noch zu Art. 41 BEHG).
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