In der Anwaltsrevue 8/2022, S. 312 ff., befassen sich Frank/Markwalder mit höchstrichterlich ungeklärten Fragen des Verwaltungsstrafverfahrensrechts. Im Einzelnen geht es um die folgenden Problempunkte:
- Gibt es ein Mitteilungsverbot im Verwaltungsstrafverfahren?
- Hat die beschuldigte Person im Falle ihrer Verurteilung eine Rückzahlungspflicht hinsichtlich der Kosten der amtlichen Verteidigung?
- Ergeht die stellvertretende Haftung des Unternehmens nach Art. 7 VStrR im Gewand des Strafbescheids (a.) oder als verwaltungsrechtliche Verfügung (b.)?
- Kann sich der Staat bei verwaltungsstrafrechtlichen Vorwürfen als Privatkläger legitimieren, wenn deren Untersuchung über Art. 20 Abs. 3 VStrR von einer Staatsanwaltschaft geführt wird?
Um die Spannung nicht zu gross werden zu lassen :-): Die Antworten sind Nein, Nein, (a.) und Nein.
Beitrag kommentieren
Ihr Kommentar wird nach einer Prüfung freigeschaltet.