Der ganz normale Wahnsinn
Es ist nicht angezeigt, über eigene Verfahren zu berichten. Manchmal muss es aber sein:
In einem Verwaltungsstrafverfahren einer grossen Bundesverwaltungsbehörde erliess der Untersuchungsleiter eine Editionsverfügung mit Fristablauf am 5. Mai 2023. Bzgl. deren Bearbeitung - es sind Schulferien - wurde am vergangenen Dienstag (mithin 4 Tage vor Ablauf) ein Fristerstreckungsgesuch gestellt. Dieses wurde per Einschreiben an die Bundesverwaltungsbehörde versandt, zudem per Incamail an den Untersuchungsleiter. Daraufhin ging per Incamail eine Abwesenheitsnotiz ein. Da bis zum heutigen Tage keine Bestätigung des Fristerstreckungsgesuchs einging, versuchte ich den Untersuchungsleiter resp. dessen Stellvertretung zu erreichen. Dafür tätigte ich die folgenden Anrufe:
10:01 Uhr: Anruf auf der Direktnummer des Untersuchungsleiters - da sein Telefon nicht umgeleitet wurde, konnte ich kurz auf die Mailbox reden
10:03 Uhr: Anruf auf der Telefonnummer der Abteilung: Das Telefon wird nicht abgenommen
10:04 Uhr: Anruf beim Leiter Strafrechtsdienst: Mailbox
10:05 Uhr: Anruf bei der Allgemeinen Rufnummer der Bundesverwaltungsbehörde: Warteschleife (in sämtlichen Landessprachen) - nach 5 Minuten abgebrochen
10:11 Uhr: Anruf auf der Telefonnummer der Abteilung: Das Telefon wird nicht abgenommen
10:16 Uhr: Anruf bei der Allgemeinen Rufnummer der Bundesverwaltungsbehörde: Warteschleife (in sämtlichen Landessprachen) - nach 3 Minuten wird abgenommen und ich werde, nach einigen Erklärungen (ca. 3 Minuten), weiterverbunden - Warteschleife (ca. 3 Minuten; diesmal mit Musik)
10:25 Uhr: Telefonat mit der sehr netten Stellvertretung des Untersuchungsleiters
10:33 Uhr: Nochmaliger Versand der Incamail an die Stellvertretung
10:44 Uhr: Bestätigung der Fristerstreckung
Insgesamt wurden ca. 30 Minuten benötigt um die Bestätigung für ein völlig einfaches, klar gelagertes Fristerstreckungsgesuch zu erhalten. Wer bezahlt das (die Bundesverwaltung jedenfalls nicht)? Wie soll man so noch arbeiten können? Warum beträgt die (nicht erstreckbare) Beschwerdefrist im Verwaltungsstrafverfahren nur drei Tage wenn die Untersuchungsbehörde vier Tage braucht um ein Fristerstreckungsgesuch zu beantworten (worum sich wiederum der Anwalt kümmern musste)? Und wo ist da eigentlich die viel gepriesene Waffengleichheit?
Die Antworten hierauf wird man wohl nie finden...
Teilen:
Beitrag kommentieren
Ihr Kommentar wird nach einer Prüfung freigeschaltet.