Entsiegelung (12/2022)
Gleich zwei Aufsätze befassen sich mit dem Entscheid des Bundesgerichts 1B_432/2021 vom 28.02.2022, welcher die bisherige Praxis des Bundesstrafgerichts betreffend der Siegelung von Datenträgern resp. der Sicherung von Daten für bundesrechtswidrig erklärte (meiner Ansicht nach bestand diese Praxis im Übrigen nur in Bezug auf das Vorgehen der Eidgenössischen Zollverwaltung, nicht aber in Bezug auf andere Bundesverwaltungsbehörde). Thomas Hunkeler/Jasna Mosimann/Andrea Taormina und Nadine Wantz besprechen den Entscheid in der forumpoenale 6/2022, S. 441 ff., jeweils aus Sicht der Strafverfolgungsbehörde sowie aus Sicht der Verteidigung. Ein sehr spannender Ansatz, und wenn beide Parteien im Ergebnis mit dem Bundesgericht übereinstimmen, so spricht das für sich. Martin Reimann, von dem bereits "Die strafprozessuale Einziehung" (Diss BS 2022) stammt, bespricht "Die Entsperrung und Spiegelung von passwortgeschützten Datenträgern im Siegelungsverfahren" in der sui generis 2022 (S. 217 ff.; hier abrufbar: https://sui-generis.ch/article/view/4036/2937). Auch er schliesst sich dem Entscheid des Bundesgerichts an.
Angesichts dieser Einhelligkeit gäbe es ja eigentlich gar nichts Weiteres zu sagen - wenn es das Bundesverwaltungsgericht in einem Verfahren der internationalen Amtshilfe nicht ganz anders sehen würde: Im Urteil vom 12. Juli 2022 (A-3004/2021; hier unter der Geschäftsnummer abrufbar: https://www.taxlawblog.ch/blog/entscheide-des-schweizer-bundesverwaltungsgerichts-kw-39-2022) wird der dem Gericht mitgeteilte Entscheid des Bundesgerichts konsequent ausser Acht gelassen! Es wäre dringend notwendig, dass dieser - aus meiner Sicht gefährliche - Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts besprochen wird. Bei Interesse kann man sich jederzeit sehr gerne bei mir melden.
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